Tax Free Shopping
Kunden mit ständigen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union (EU) können die Mehrwertsteuer (aktuell 19 Prozent) der Einkäufe bei PanOceanPhoto zurückerstattet bekommen. Die einzige Voraussetzung: Die Ware muss an eine Adresse innerhalb der EU geliefert oder bei uns im Geschäft in Münster abgeholt werden und Sie senden uns den ausgefüllten und vom Zoll abgestempelten "Ausfuhrkassenzettel" zurück. Dann können wir die gezahlte Mehrwertsteuer auf ein Konto mit IBAN-Nummer erstatten.
Wie funktioniert das?
Rechtliche Voraussetzungen
Im Prinzip ist es ganz einfach: Sie kaufen bei uns die Ware entweder online oder im Geschäft ganz normal inklusive der Mehrwertsteuer ein. Nachdem Sie die Ware ausgeführt haben und die notwendigen Unterlagen beigebracht haben, erstatten wir Ihnen die gezahlte Umsatzsteuer (abzgl. einer kleinen Bearbeitungsgebühr von 4,90 €)
Die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen sind im "Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr" des Bundesministerium der Finanzen beschrieben.
Dieses finden Sie auf dieser Seite des Deutschen Zolls:
Wer darf das?
Berechtigte Personen
Die Mehrwertsteuer kann für folgende Personen erstattet werden:
- mit ständigem Wohnsitz außerhalb der EU. Dies muss durch einen Wohnsitznachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) nachgewiesen werden.
- ohne Zweitwohnsitz oder Aufenthaltserlaubnis (Visum) von länger als drei Monaten innerhalb der EU.
- die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
Formulare
Was Sie ausfüllen müssen
Sie müssen die "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)", welcher auch "Ausfuhrkassenzettel" genannt wird ausfüllen. Diesen können Sie hier auf den Seiten des deutschen Zolls herunterladen:
Im Teil A füllen Sie dazu bitte den Abschnitt 2 aus. Diesen senden Sie uns dann per Mail zu. Wir füllen den vollständigen Rest des Teiles A aus. Die Teile B und C sind für den Zoll vorgesehen.
Bei der Ausreise
Das müssen Sie beachten
Neben dem Wohnsitznachweis brauchen Sie eine Bestätigung des Zoll über die Ausfuhr der Ware aus dem Wirtschaftsraum der EU. Dazu müssen Sie die Ware beim Zoll vorführen. Dies kann z.B. an dem Flughafen geschehen, von dem aus Sie die EU verlassen. Dafür müssen Sie folgendes zur Zollstelle mitbringen:
- die vollständige Ware (Achtung: Diese darf nicht benutzt sein.)
- den ausfüllten Ausfuhrkassenzettel (in Papierform)
- unsere Rechnung oder Bon (in Papierform)
- Ihren Reisepass
Sie müssen die Ware innerhalb von 3 Monaten, nachdem Sie sie bei uns gekauft haben, ausführen.
Die Erstattung
Wie und wann Sie Ihr Geld bekommen
Sobald Sie die Ware ausgeführt und die Zollformalitäten erledigt haben, welchen Sie uns bitte die folgenden Unterlagen per Post zu:
- Die vom Zoll abgestempelte "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)" - IM ORIGINAL
- eine Kopie Ihres Wohnsitznachweises (z.B. Personalausweis)
- Ihre Bankverbindung (Erstattungen sind nur an IBAN-Konten kostenfrei möglich)
Bitte senden Sie diese Unterlagen an:
PanOceanPhoto & Travel
Im Muehlenfeld 24
48163 Muenster
Germany
Nachdem wir die Unterlagen vollständig erhalten haben, erstatten wir Ihnen Ihre Mehrwertsteuer innerhalb von 2 bis 3 Werktagen auf das angegebene Konto. ACHTUNG: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erstattung der Mehrwertsteuer und sie ist auch nicht Teil des Kaufvertrages. Wir behalten uns vor, eine Rückzahlung so lange zurückzuhalten, bis die Unterlagen in der Art und Form uns vorliegen, wie wir sie zum Zeitpunkt des Erhaltens benötigen, um den Ansprüchen der deutschen Steuerbehörden zu genügen.